Anfrage zum Vorgehen der städtischen Pressestelle bei politischen Bewertungen in Pressemitteilungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme auf die Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt aus der Ratssitzung vom 12. Februar 2026 reagiert. Gegenstand der Anfrage war das Vorgehen der städtischen Pressestelle bei der Verwendung politischer Bewertungen in Pressemitteilungen.
Bezüglich einer spezifischen Äußerung in einer Pressemitteilung vom 21. Januar 2026 hält die Verwaltung fest, dass das Zitat vom Oberbürgermeister formuliert und autorisiert wurde. Die Verwaltung führt aus, dass sich die Äußerung nicht auf bestimmte Parteien bezog, sondern auf Ratsbeschlüsse, die durch eine Mehrheit bestimmter Fraktionen zustande gekommen sind. Ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, wie es in einem einschlägigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen thematisiert wurde, liege hier nicht vor, da keine Teilnahme am politischen Meinungskampf zwischen Parteien stattgefunden habe.
Zum Prozess der Textgestaltung erläutert die Verwaltung, dass die inhaltlichen Grundlagen für Pressemitteilungen von den jeweiligen Fachbereichen stammen. Die Pressestelle prüft diese Inhalte auf Kohärenz und Verständlichkeit nach journalistischen Standards und dem Hamburger Verständlichkeitsmodell. Dabei wird das Vier-Augen-Prinzip angewandt. Bei Bedarf erfolgt eine Rückkopplung mit den zuständigen Fachbereichen oder Dezernaten. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Verwaltung in potenziellen Beanstandungsfällen nach Sachlage und ohne Wertung berät.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026zur Kenntnis genommen
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