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Stellungnahme der Verwaltung

Stadtweites Carsharing-Konzept in Dortmund (2. Stufe) - Weiteres Vorgehen: Informationen der Verwaltung zur Umsetzung der Ratsvorlage (DS-Nr.: 37418-25)

00695-25/2

ℹ Zur Kenntnis genommen 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Vorlage 00695-25/2 auf die Anfrage der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost reagiert, welche die Nicht-Auflistung der Standorte Kaiserstraße 214 und Markgrafenstraße thematisierte.

Hintergrund ist die Umsetzung des stadtweiten Carsharing-Konzepts in der zweiten Stufe, für die der Rat der Stadt Dortmund am 22. Mai 2025 ein diskriminierungsfreies und transparentes Auswahlverfahren beschlossen hatte. Dieses Verfahren wurde im Herbst 2025 gestartet, um allen interessierten Anbietern eine gleichberechtigte Bewerbung um Standorte zu ermöglichen. Im Rahmen dieses Prozesses ging lediglich eine Bewerbung der Firma Cambio für insgesamt 38 Standorte ein. Das Unternehmen Willmobil Carsharing entschied sich nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung gegen eine Teilnahme am Vergabeverfahren.

Gemäß den Rahmenbedingungen der Vergabe für Flächen für stationsbasiertes Carsharing, die über Sondernutzungserlaubnisse nach § 18a StrWG NRW mit einer Laufzeit von 48 Monaten erfolgen, werden nicht nachgefragte und nicht vergebene Stationen dem öffentlichen Straßenraum zum Gemeingebrauch zurückgeführt. Dies betrifft die Standorte Kaiserstraße 214 und Markgrafenstraße 119, weshalb diese in der aktuellen Auflistung nicht mehr aufgeführt sind.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 163 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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