Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen - hier: Anfrage der Fraktion B'90/Die Grünen & Die PARTEI
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Die PARTEI hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 5. März 2026 die Aufnahme einer Anfrage zur Tagesordnung beantragt. Gegenstand der Anfrage ist die Umsetzung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) im Zusammenhang mit der Eisenbahnüberführung Burgtor.
Die Fraktion bittet um die Beantwortung spezifischer Fragen zum Neubau der Eisenbahnüberführung. Hierbei geht es um die Ermittlung des Kostenrahmens in Höhe von 50 Millionen Euro sowie um die Klärung der Finanzierungsverantwortung. Es soll dargelegt werden, ob die Stadt Dortmund den vollständigen Neubau trägt oder lediglich die Aufweitung und Anpassung des bestehenden Straßenquerschnitts finanziert.
Des Weiteren wird nach dem Vorliegen einer Kreuzungsvereinbarung gemäß dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sowie der darin festgelegten Regelung zur Kostenteilung gefragt. Die Anfrage umfasst zudem die Erläuterung der gesetzlichen Grundlage für die Kostentragung in diesem konkreten Fall unter Bezugnahme auf die einschlägigen Vorschriften des Eisenbahnkreuzungsgesetzes. Abschließend wird um eine Begründung gebeten, warum das Projekt in das LuKIFG aufgenommen wurde und welche rechtlichen oder fördertechnischen Voraussetzungen hierfür maßgeblich waren.
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Beratungsfolge
- 05.03.2026zur Kenntnis genommen
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