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Beschlussvorlage

Beabsichtigte Teileinziehung der Strohnstraße

01268-26

🟢 Beschlossen 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Dortmund Innenstadt-Ost beabsichtigt, ein Verfahren zur Teileinziehung der Strohnstraße einzuleiten. Gemäß der Beschlussvorlage 01268-26 soll der Kraftfahrzeugverkehr an Wochentagen von Montag bis Freitag, außerhalb der Schulferien, im Zeitraum zwischen 07:30 Uhr und 08:00 Uhr eingeschränkt werden. In dieser Zeitspanne soll die Verkehrsfläche ausschließlich dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten sein. Für Anwohnende sind Ausnahmen nach den geltenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung möglich.

Die Grundlage für diesen Schritt bildet die dauerhafte Einrichtung der Strohnstraße als Schulstraße. Die Verwaltung hat zuvor im Rahmen eines Verkehrsversuchs berichtet, dass temporäre Sperrungen des Straßenraums vor Schulen die Verkehrszahlen reduzieren und die Verkehrssicherheit erhöhen können. Da die Straße derzeit als Gemeindestraße ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs gewidmet ist, ist für die dauerhafte Änderung der Nutzungsart ein formaler Akt der Teileinziehung nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich.

Das Vorhaben soll aus Gründen des öffentlichen Wohls umgesetzt werden. Nach der Bekanntmachung des Beschlusses und dem Ablauf einer dreimonatigen Einwendungsfrist kann die Maßnahme durch einen erneuten Beschluss der Bezirksvertretung verfügt werden. Die Umsetzung erfolgt durch das vorhandene Personal des Tiefbauamtes, wobei keine finanziellen Auswirkungen oder Klimarelevanz durch das Verfahren entstehen.

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