Beabsichtigte Teileinziehung der Straße An der Margarethenkapelle
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch beabsichtigt, das Teileinziehungsverfahren für die Straße An der Margarethenkapelle einzuleiten. Ziel der Maßnahme ist die dauerhafte Einrichtung einer Schulstraße, die den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr an den Wochentagen von Montag bis Freitag – außerhalb der Schulferien – im Zeitraum von 14:45 Uhr bis 16:15 Uhr ausschließt. In dieser Zeitspanne soll die betroffene Verkehrsfläche ausschließlich dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten sein. Ausnahmen für Anwohnende sind nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung über eine entsprechende Ausnahmegenehmigung möglich.
Die Grundlage für diesen Beschluss bildet das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Verwaltung führt an, dass ein vorangegangener Verkehrsversuch sowie eine anschließende Evaluierung gezeigt haben, dass temporäre Sperrungen des Straßenraums vor Schulen die Verkehrszahlen reduzieren und die Verkehrssicherheit erhöhen können. Da die Straße An der Margarethenkapelle derzeit als Gemeindestraße ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs gewidmet ist, ist für die dauerhafte Änderung der Nutzungsart ein formaler Akt der Teileinziehung erforderlich.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch das vorhandene Personal des Tiefbauamtes, wobei keine finanziellen Auswirkungen oder Klimarelevanz entstehen. Nach der Bekanntmachung des Beschlusses und dem Ablauf einer dreimonatigen Einwendungsfrist kann die Maßnahme durch einen erneuten Beschluss der Bezirksvertretung verfügt werden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2201110
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 2204160
Beratungsfolge
- 28.04.2026einstimmig beschlossen
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