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Anregung und Beschwerde

Kleinholthausen: Beleuchtung Rebhuhnweg

01157-26

ℹ Zur Kenntnis genommen 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

In der vorliegenden Anregung gemäß § 24 GO NRW richtet sich eine Person an die Bezirksvertretung Hombruch, um auf eine Gefahrenstelle am Fußgängerweg zwischen Lenhoffweg und Rebhuhnweg hinzuweisen. Der Anlass der Eingabe ist ein Sturz, der durch Asphaltlöcher im Boden verursacht wurde. Die Person fordert eine Instandsetzung des Asphalts sowie eine Verbesserung der Beleuchtungssituation an dieser Stelle, um weitere Personenschäden zu vermeiden.

Die Fachverwaltung hat den Sachverhalt bereits geprüft und den Schriftwechsel mit der Person dokumentiert. Die zuständige Abteilung für Straßenbeleuchtung teilte mit, dass die Meldung über schadhafte Straßen zur Bearbeitung an die entsprechenden Kollegen weitergeleitet wurde. Bezüglich der Beleuchtungssituation stellte die Verwaltung klar, dass eine Erweiterung der Leuchtstellen keine aus verkehrsrechtlicher Sicht zwingend erforderliche Baumaßnahme darstellt, sondern eine Optimierung der vorhandenen Anlage wäre.

Für die Einrichtung einer neuen Leuchtstelle ist nach Prüfung durch die Fachverwaltung eine Anfrage bei der Bezirksvertretung erforderlich, da ein Neubau politisch erörtert werden muss. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Initiative für eine solche Maßnahme durch die antragstellende Person bei der Bezirksvertretung erfolgen muss. Im Falle eines positiven Beschlusses würde die Fachverwaltung mit der Ausführung der Bauarbeiten beauftragt.

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