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Beschlussvorlage

Widmung von zwei Verbindungswegen der Nagelschmiedegasse in Dortmund-Hörde

00482-25

🟢 Beschlossen 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Hörde hat in einer Beschlussvorlage die Widmung von zwei Verbindungswegen in der Nagelschmiedegasse als Gemeindestraßen beantragt. Die Widmung soll gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen mit Wirkung zum Tag der öffentlichen Bekanntmachung erfolgen.

Der erste betroffene Weg verbindet die Nagelschmiedegasse mit der Alfred-Trappen-Straße. Die Nutzung des Gemeingebrauchs soll hier auf den Fußgänger- und Radverkehr beschränkt werden. Ein zweiter Verbindungsweg zwischen der Nagelschmiedegasse und der Alfred-Trappen-Straße soll ebenfalls primär dem Fußgänger- und Radverkehr dienen, wobei eine ganztägige Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zur Anlieferung auf dem Grundstück Alfred-Trappen-Straße 20 vorgesehen ist. Ein dritter Weg, der die Nagelschmiedegasse mit der Faßstraße (Treppenanlage) verbindet, soll im Gemeingebrauch auf den Fußgängerverkehr beschränkt werden.

Die Wege sind bereits fertiggestellt und stehen dem Verkehr zur Verfügung. Die Widmung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bebauungsplans Hö 281. Laut der Vorlage des Tiefbauamtes entstehen durch die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen, und die Umsetzung erfolgt durch das vorhandene Personal. Die Widmung hat keine Klimarelevanz und erfordert keine Fördermittel. Die Zuständigkeit für den Beschluss liegt bei der Bezirksvertretung Hörde.

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