Sachstand Budget Startchancen-Schulen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Sachstand des Budgets der Startchancen-Schulen auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt reagiert. Bezüglich der Verwendung der Mittel aus der Säule II wird erläutert, dass die Finanzierung von Elterncafés grundsätzlich möglich ist, sofern diese einen Beitrag zu den Zielen des Programms leisten und die landesspezifischen Vorgaben eingehalten werden.
Im Schuljahr 2025/26 haben 31 Schulen ihr bereitgestelltes Budget nicht vollständig verausgabt. Bei elf Schulen liegt die Differenz unter 5.000 Euro, bei weiteren 20 Schulen ist der Betrag höher. Als möglicher Grund wird angeführt, dass Zielvereinbarungen bei Schulen der Gruppe 2 teilweise erst im zweiten Halbjahr vorlagen, wodurch der Zeitraum für die Mittelverwendung verkürzt war. Von den insgesamt 1.322.759,09 Euro wird voraussichtlich ein Betrag von 259.164,98 Euro an das Land Nordrhein-Westfalen zurückgezahlt. Nicht verwendete Mittel der Säule II können innerhalb eines Schuljahres auf andere Startchancen-Schulen übertragen werden; nach Ablauf des Zeitraums erfolgt eine Rückforderung durch das Land.
Zur Unterstützung der Schulentwicklung bietet die Schulverwaltung über das Regionale Bildungsbüro ein Dashboard zur Orientierung sowie Vernetzungsveranstaltungen an. Zudem werden fachliche Begleitangebote wie die „Dortmunder Impulse für Startchancen“ bereitgestellt, die thematische Schwerpunkte wie kulturelle Bildung oder Gesundheitsförderung umfassen.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026anstehend
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