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Bitte um Stellungnahme BG + V

Schuldnerberatung

03497-26/1

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Neuregelungen im Schuldnerberatungsdienstegesetz angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Untersuchung der Auswirkungen, die eine künftige Gebührenpflicht für Schuldnerberatungsstellen mit sich bringt. Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Darstellung und Bewertung der neuen Bundesgesetzgebung sowie um Informationen darüber, wie der Zugang zu kostenfreien Beratungsangeboten in Dortmund weiterhin sichergestellt werden kann. Zudem wird nach den aktuellen Wartezeiten für die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen gefragt.

Die rechtliche Grundlage für die Schuldnerberatung bildet das SGB II, das SGB XII sowie das Asylbewerberleistungsgesetz, wonach die Stadt Dortmund die Aufgabe der Schuldnerberatung als Pflichtaufgabe wahrnimmt. Derzeit werden fünf anerkannte Leistungserbringer mit jährlichen Kosten von etwa einer Million Euro beauftragt. Nach der neuen Bundesgesetzgebung ist es Beratungsstellen ab November gestattet, angemessene Entgelte zu erheben, sofern diese nicht der Gewinnerzielung dienen und die Kosten vorab kommuniziert werden. Die Anfrage bezieht sich auf die Befürchtung, dass mögliche Kosten die Inanspruchnahme der Beratung durch finanziell belastete Personen erschweren könnten und die Verfügbarkeit kostenfreier Angebote von der jeweiligen Trägerstruktur abhängen könnte.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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