Auswirkungen der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 02.09.2026 auf die Beschaffung digitaler Endgeräte für Dortmunder Schulen
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Schulausschuss eine Stellungnahme zu den Auswirkungen eines Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 2. September 2026 angefordert. Das Gericht hat entschieden, dass die Stadt Datteln die Beschaffung von etwa 650 Tablets für ihre Schulen produktneutral neu ausschreiben muss, da die Beschränkung auf einen spezifischen Hersteller aufgrund eines bereits vorhandenen Betriebssystems nicht ausreichend begründet war.
Da die Stadt Dortmund eine der größten kommunalen Tablet-Flotten in Nordrhein-Westfalen betreibt und die Geräte überwiegend von einem bestimmten Hersteller stammen, bittet die Fraktion um eine Bewertung der Situation für Dortmund. Es soll geklärt werden, ob das Urteil Auswirkungen auf laufende oder bevorstehende Anschaffungen digitaler Endgeräte für Dortmunder Schulen hat und ob dadurch Rechtsrisiken entstehen könnten.
Zudem werden Fragen zur technischen Umsetzung und zum administrativen Aufwand gestellt. Die Fraktion möchte wissen, ob die Vernetzung neuer Geräte mit der vorhandenen Infrastruktur bei einer produktneutralen Beschaffung sichergestellt werden kann und welcher zusätzliche Aufwand für Support, App-Lizenzen und Fortbildungen entstehen würde, falls zukünftig verschiedene Systeme parallel genutzt werden müssten. Die Antworten sollen sowohl dem Schulausschuss mündlich und schriftlich als auch dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Verfügung gestellt werden.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026zur Kenntnis genommen
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