Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund - hier: Anfrage der SPD-Fraktion
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Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund auf die Anfrage der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord reagiert. Im Zentrum der Erörterung steht die geplante Kostendeckung der Gebühren. Die Verwaltung führt aus, dass seit 2016 von der jährlichen Neuberechnung der Gebühren abgewichen wurde und die Kostenunterdeckung bisher vom Budget des Ordnungsamtes getragen wurde. Eine geplante Unterstützung für die Markthändler in Höhe von bis zu 250.000 Euro soll als Wirtschaftsförderungsmaßnahme durch die Stadt erfolgen.
Hinsichtlich einer möglichen Staffelung der Gebühren nach Marktstandorten oder Warensortimenten stellt die Verwaltung fest, dass eine unterschiedliche Bepreisung pro Quadratmeter die formale Gleichbehandlung der Marktbeschicker verletzen würde, sofern kein sachlicher Grund vorliegt. Eine Differenzierung nach Warengruppen, etwa für gastronomische Leistungen, wäre rechtlich möglich, könnte jedoch die Frequenzbringer auf den Märkten beeinträchtigen.
Bezüglich der Standplatzsituation am Nordmarkt wird auf eine hohe Nachfrage und eine lange Warteliste hingewiesen. Bei der Frage nach der Fortführung kleinerer Märkte, die aktuell weniger als die nach Gewerbeordnung erforderlichen zwölf Händler aufweisen, hält die Verwaltung an den Standorten Aplerbeck, Brackel, Dorstfeld und Eving fest. Zur Steigerung der Attraktivität wurden seit 2018 verschiedene Maßnahmen wie die Anpassung der Website, Werbeaktionen und die Einbindung in Veranstaltungsformate umgesetzt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026zur Kenntnis genommen
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