Arndtstraße - Umkehr der Fahrtrichtung der Einbahnstraße im Bereich Hausnummer 71-77, hier: Beantwortung der Anfrage der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (Bezug: Beschlussvorlage mit der Drucksachen Nr. 2269-26/1)
✦ KI-Zusammenfassung
Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt hat in einer Stellungnahme auf die Fragen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur geplanten Umkehr der Fahrtrichtung in der Arndtstraße im Bereich der Hausnummern 71 bis 77 reagiert. Die Verwaltung stellt klar, dass keine neue Einbahnstraße eingerichtet, sondern lediglich die Fahrtrichtung einer bestehenden Straße umgekehrt werden soll. Ziel der Maßnahme ist es, den Durchgangsverkehr im Quartier zu reduzieren und die Verkehrssicherheit auf der als Fahrradstraße ausgewiesenen Arndtstraße zu erhöhen.
Die Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen konnten aufgrund der kleinteiligen Planung nicht durch ein städtisches Verkehrsmodell simuliert werden. Unmittelbar betroffen sind die Anlieger der Hausnummern 44 bis 70 sowie 71 bis 77. Um die Erreichbarkeit der Hausnummern 71 bis 77 zu gewährleisten, soll der Abschnitt der Bismarckstraße zwischen Kaiserstraße und Arndtstraße für den Verkehr in beide Fahrtrichtungen freigegeben werden. Eine Verlagerung des Verkehrs auf die Kaiserstraße kann nicht ausgeschlossen werden, wobei die Verwaltung erwartet, dass der Durchgangsverkehr aufgrund der dortigen Verkehrslage das Vorbehaltsnetz meiden wird.
Hinsichtlich der Parkplatzsituation führt die Verwaltung aus, dass die vier wegfallenden Kfz-Stellplätze nicht kompensiert werden können. In der Abwägung zwischen dem Parkdruck und der Verkehrssicherheit habe die Einhaltung von Verkehrsrichtlinien ein höheres Gewicht.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026zur Kenntnis genommen
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