Antrag der SPDFraktion: Rechtsverbindliche, eindeutige und sanktionsfähige Regelungen für die gewerbliche E-Scooter – Nutzung in den Dortmunder Stadtbezirken
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel hat für die Sitzung der Bezirksvertretung am 10. September 2026 einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines rechtsverbindlichen Regelwerks für die Nutzung und das Abstellen von E-Scootern in den Dortmunder Stadtbezirken außerhalb des Innenstadtrings fordert. Der Rat der Stadt Dortmund und die zuständigen Ausschüsse werden gebeten, verbindliche und sanktionierbare Vorgaben für die gewerbliche Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen zu schaffen.
Der Antrag umfasst die Ausweisung markierter Parkflächen sowie die Einrichtung digitaler Halteverbotszonen mittels Geofencing, um Hindernisse auf Geh- und Radwegen, Rettungswegen oder an Haltestellen zu vermeiden. Zudem wird eine technische Verpflichtung der Anbieter angestrebt, die Mietvorgänge erst nach einem Nachweis der korrekten Abstellung, beispielsweise durch einen Foto-Upload, zu beenden. Zur Durchsetzung sollen Ordnungsmaßnahmen und Bußgelder bei Verstößen im ruhenden und fließenden Verkehr festgelegt werden, einschließlich Vereinbarungen zur Weitergabe von Ordnungsgeldern oder zur Entfernung falsch abgestellter Fahrzeuge.
Als Begründung führt die Fraktion die Behinderung von Fußgängern, insbesondere von Senioren und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Regelverstöße im fließenden Verkehr an. Ziel des Antrags sei kein Verbot der E-Scooter, sondern die Schaffung eines geordneten Rahmens, um die Nutzung als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr sicherzustellen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.09.2026einstimmig beschlossen
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