Verkehrssituation Wittichstraße und Lärmbelästigung durch Silvesterböller
✦ KI-Zusammenfassung
Der Abschlussbericht zur Beschlussverfolgung der Bezirksvertretung Eving befasst sich mit der Verkehrssituation in der Wittichstraße sowie der Lärmbelästigung durch Silvesterfeuerwerk. In Bezug auf die Nutzung von Silvesterböllern stellt die Stadtverwaltung fest, dass ein generelles Verbot auf kommunaler Ebene nicht möglich ist, da die rechtliche Kompetenz beim Bundesgesetzgeber liegt. Gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 am 31. Dezember und 1. Januar grundsätzlich erlaubt. Die damit verbundenen Lärmimmissionen gelten im Zeitraum vom 31. Dezember, 6:00 Uhr, bis zum 1. Januar, 22:00 Uhr, als hinzunehmen. Die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden werden künftig darauf hinwirken, Verstöße außerhalb dieses Zeitraums zu unterbinden, wobei die Ahndung aufgrund der Notwendigkeit der Ergreifung auf frischer Tat mit Schwierigkeiten verbunden ist.
Hinsichtlich der Verkehrsverhältnisse in der Wittichstraße berichtet die Verkehrsüberwachung über regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen seit 2019. Im Jahr 2025 wurden 17 mobile Geschwindigkeitskontrollen sowie 15 Einsätze des Enforcement Trailers durchgeführt. Die dabei ermittelten Verstoßquoten lagen zwischen 1,57 Prozent und 1,90 Prozent. Eine mobile Messung im März 2026 ergab eine Verstoßquote von 3,2 Prozent bei 126 erfassten Fahrzeugen. Technische Überprüfungen des Enforcement Trailers ergaben keine Fehlfunktionen. Die Verkehrsüberwachung wird den Bereich weiterhin beobachten und die Kontrollintervalle nach Bedarf anpassen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 16.09.2026zur Kenntnis genommen
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