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Anregung und Beschwerde

Eingabe aus der Bürgerschaft - Prüfung des Bedarfs eines öffentlichen Spielplatzes in Dortmund-Höchsten

02751-26

ℹ Zur Kenntnis genommen 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Bürgeranregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde die Prüfung des Bedarfs eines öffentlichen Spielplatzes im Dortmunder Ortsteil Höchsten beantragt. Die Antragstellerin führt an, dass im direkten Wohnumfeld des Ortsteils derzeit kein öffentlicher Spielplatz vorhanden sei und die nächste Spielstätte eine Entfernung von etwa zwei Kilometern aufweise. Dies erschwere für Familien mit kleinen Kindern die Nutzung von Freizeitangeboten im Freien.

Die Anregung hebt hervor, dass eine wohnortnahe Spielfläche als Treffpunkt für Familien und zur Förderung der Bewegung von Kindern im Stadtteil dienen könnte. Als eine mögliche Option für die Umsetzung wird eine unbebaute Fläche zwischen der Höchstener Straße 49 und 51 genannt. Die Antragstellerin betont jedoch, dass die Stadt Dortmund nicht auf dieses spezifische Grundstück festgelegt werden soll, sondern allgemein geeignete Flächen und Möglichkeiten für die Einrichtung eines Spielplatzes in Höchsten prüfen solle.

Die Antragstellerin bietet zudem an, bei Bedarf weitere Rückmeldungen von Familien und Anwohnern aus dem Ortsteil nachzureichen, um das Anliegen zu unterstützen. Es wird um eine Rückmeldung zum Ergebnis der Prüfung sowie zum weiteren Vorgehen gebeten.

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