Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund (Anfrage SPD-Fraktion)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in einer Vorlage an die Bezirksvertretung Eving die Anfragen der SPD-Fraktion zur Entwicklung und zur geplanten zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Dortmunder Wochenmärkte.
Hinsichtlich des Evinger Wochenmarktes wird berichtet, dass die Zahl der Stammhändler im Jahr 2026 mit sieben Betrieben wieder den Stand von 2016 erreicht hat. Während etwa die Hälfte der Händler ihre Plätze seit zehn Jahren hält, wurden Abgänge durch neue Marktbeschicker kompensiert. Das Warensortiment wurde um Backwaren, Fleisch, Wurstwaren sowie ein Grillhähnchenmobil erweitert, während Blumen als einzige Gruppe aus dem Jahr 2016 nicht mehr vertreten sind. Die Verwaltung verfolgt das Ziel, den Markt als Teil der Nahversorgung und als Begegnungsort beizubehalten und in Marketingmaßnahmen einzubinden. Die Wiedereröffnung des Einkaufszentrums „Minister Stein“ wird als Chance für zusätzliche Kundschaft, aber auch als Konkurrenz für die Grundversorgung gewertet.
Bezüglich der Gebührensatzung erläutert die Verwaltung, dass die bisherige Übernahme von Kostenunterdeckungen durch das Budget des Ordnungsamtes aufgrund steigender Kosten nicht fortgeführt werden kann. Eine geplante Unterstützung für die Markthändler in Höhe von bis zu 250.000 Euro wird als verhältnismäßig eingestuft. Eine Differenzierung der Gebührensätze nach Marktstandorten oder Warengruppen wurde rechtlich geprüft; eine Ungleichbehandlung der Marktbeschicker ohne sachlichen Grund wurde als nicht zulässig bewertet. Eine Erhöhung für gastronomische Leistungen wäre hingegen aufgrund der Art der Dienstleistung möglich, könnte jedoch die Attraktivität der Stände beeinträchtigen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 2226766
Beratungsfolge
- 16.09.2026zur Kenntnis genommen
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