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Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Von-der-Goltz-Straße, hier: Zwischenbericht

00567-25/1

ℹ Zur Kenntnis genommen 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost hat sich in ihrer Sitzung am 8. September 2026 mit der Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Von-der-Goltz-Straße befasst. Gegen den Ausschlag eines Ratsmitglieds der AfD beschloss das Gremium mehrheitlich, die Wiedereinführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorzusehen. Grundlage für die Beratung war eine entsprechende Eingabe.

Die zuständige Fachabteilung erläuterte im Rahmen des Zwischenberichts die verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung. Demnach ist die Ausweisung der Zone als Tempo-30-Bereich bereits angeordnet worden. Die räumliche Begrenzung der Zone ist dabei durch die Verkehrsführung vorgegeben: Die Geschwindigkeitsbeschränkung muss aus verkehrsrechtlichen Gründen vor der signalisierten Kreuzung enden. Der Bereich der Tempo-30-Zone beginnt nach dem Linksabbiegevorgang auf die Prinz-Friedrich-Karl-Straße wieder erneut.

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