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Bitte um Stellungnahme BG + V

Erhalt der Bodendenkmäler des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D an den Westfalenhallen; hier: Bericht über die Akteneinsicht gemäß § 55 GO NRW

02545-26/2

ℹ Zur Kenntnis genommen 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Bericht zur Vorlage 02545-26/2 befasst sich mit der Akteneinsicht gemäß § 55 GO NRW bezüglich des Erhalts der Bodendenkmäler des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D im Bereich der Westfalenhallen. Gegenstand der Untersuchung ist die Auswertung von Verwaltungsvorgängen, E-Mail-Verkehr sowie Stellungnahmen internationaler Stellen aus Ländern wie der Ukraine, Frankreich, den Niederlanden, Belarus und Russland. Die Akteneinsicht wurde am 6. Juli 2026 durch Ratsmitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt in Begleitung einer Vertretung der Verwaltung durchgeführt.

Die Dokumentation beschreibt einen Zielkonflikt zwischen dem Erhalt archäologischer Funde und der Vermeidung von Bauverzögerungen sowie Mehrkosten durch die Westfalenhallen. Laut Bericht wurden seit 202ierung Hinweise auf Bodendenkmäler nicht berücksichtigt und eine denkmalrechtliche Vorprüfung durch die Geschäftsführung der Westfalhallen Unternehmensgruppe unterlassen, obwohl Angebote hierfür vorlagen. Zudem wird eine einseitige Kommunikation des Oberbürgeramtes sowie des zuständigen Dezernats sowie die Ablehnung von Integrationsmöglichkeiten der Funde durch die Westfalhallen festgehalten. Die Bedeutung der Funde wurde durch die Untere Denkmalbehörde sowie den LWL dokumentiert. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund den Bericht zur Kenntnis nimmt.

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