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Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V

Erhalt der Bodendenkmäler des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D an den Westfalenhallen

02545-26/1

🟢 Beschlossen 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt · mit Änderungen mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat einen Zusatzantrag für den Rat der Stadt Dortmund vorgelegt, der den Umgang mit archäologischen Funden des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D an den Westfalenhallen regeln soll. Der Antrag fordert die Aussetzung der Maßnahmen zur Abtragung der freigelegten Bodendenkmäler, bis ein entsprechendes Gedenkstättenkonzept beschlossen wurde.

Der Antrag stellt fest, dass das Lager zwischen 1939 und 1945 ein Ort nationalsozialistischen Unrechts war, in dem rund 300.000 Menschen registriert und zur Arbeit gezwungen wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Dortmund sowie lokale wirtschaftliche Strukturen Teil des Systems waren und von der Ausbeutung profitierten. Die Westfalenhallen erhielten für den Betrieb des Lagers Zahlungen von der Wehrmacht.

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob in tieferliegenden Bodenschichten menschliche Überreste zu finden sind und wie ein pietätvolles Vorgehen sichergestellt werden kann. Zudem soll ein Konzept zur Sichtbarmachung und zum Gedenken an die Opfer vorgelegt werden. Dieses Konzept soll die Erhaltung der Überreste, die historische Einordnung sowie die Einbindung wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure beinhalten. Über die weitere bauliche Entwicklung des Areals soll erst nach der Beratung und Beschlussfassung dieses Konzepts entschieden werden.

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