Schuletat
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes zur Vorlage 02397-26/2 befasst sich mit der Entwicklung des Schuletats und der Mittelverwendung an Dortmunder Schulen im Zeitraum von 2016 bis 2025. Die Auswertung der Schulgirokonten zeigt für diesen Zeitraum Gesamteinzahlungen in Höhe von 148.942.117,99 € und Auszahlungen von 137.629.770,47 €. Das kommunale Schulbudget weist Einzahlungen von 59.062.865,68 € und Auszahlungen von 54.344.407,84 € auf.
Zu den wesentlichen Anpassungen in der Budgetierung gehören die Vereinheitlichung für Berufskollegs ab dem Jahr 2018 sowie die Erhöhung der Grundbeträge auf 3.000 € pro Schule ab dem Haushaltsjahr 2024. Zudem wurden die Durchschnittsbeträge der Lernmittelfreiheit zum Schuljahr 2022/2023 angehoben. Die Verteilung des kommunalen Budgets erfolgt über verschiedene Schlüssel, darunter Grund-, Klassen- und Schülerbeträge sowie Zuschläge für Ganztag, Sprachförderung und Hausmeisterbudgets.
Das kommunale Budget dient der Finanzierung des laufenden Schul- und Unterrichtsbetriebes sowie des allgemeinen Sachbedarfs. Die Berechnung der Mittel der Lernmittelfreiheit basiert auf der Schulstatistik, dem muttersprachlichen Ergänzungsunterricht, Deutsch als Zweitsprache sowie dem Anteil der SGB II-leistungsberechtigten Schüler, um soziale Belastungen einzelner Standorte zu berücksichtigen. Ein zusätzlicher Mittelbedarf für außergewöhnliche Einzelfälle kann bei der Verwaltung angemeldet und nach Prüfung im Rahmen der Haushaltsmittel berücksichtigt werden. Die Verwaltung überprüft die Budgetbemessung fortlaufend und sieht aktuell keinen grundsätzlichen Anpassungsbedarf hinsichtlich der Budgethöhe oder einer weiteren Flexibilisierung der Mittelverwendung.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026zur Kenntnis genommen
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