Maßnahmen für unversorgte Schulabgänger*innen nach der Sek I
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zum Schulausschuss Stellung zu den Maßnahmen für unversorgte Schulabgänger nach der Sekundarstufe I. Bezugnehmend auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke und Tierschutzpartei erläutert die zuständige Fachabteilung des Dienstleistungszentrums Bildung die bestehenden Möglichkeiten der Nachvermittlung. Bis zum Beginn der Herbstferien ist die Aufnahme in qualifizierende Bildungsgänge möglich. Nach den Herbstferien stehen für Jugendliche ohne Ersten Schulabschluss die Ausbildungsvorbereitung sowie für Jugendliche mit mindestens einem Ersten Schulpreiss die berufsorientierenden Bildungsgänge zur Verfügung. Ein Erwerb höherqualifizierender Abschlüsse ist in diesen Programmen nicht vorgesehen.
Im Schuljahr 2025/26 lag der Anteil der unversorgten schulpflichtigen Jugendlichen bei 5,25 Prozent. Da von der Bezirksregierung Arnsberg keine Rückmeldungen zum weiteren Verlauf erfolgen, liegen der Stadt keine vollständigen Informationen über die weiteren Bildungsbiografien dieser Jugendlichen vor. Im weiteren Verlauf des Schuljahres konnten 54 Jugendliche über die schuljahresbegleitende Anlaufstelle des Fachbereichs Schule in Bildungsgänge der städtischen Berufskollegs vermittelt werden.
Als Gründe für eine ausbleibende Vermittlung nennt die Verwaltung unter anderem ausbleibende Reaktionen von Erziehungsberechtigten auf Kontaktaufnahmen sowie fehlende Kapazitäten in geeigneten Angeboten. Zudem wird auf eine Zunahme von Jugendlichen mit psychischen oder sozialen Belastungen hingewiesen, für die teilweise passgenaue Unterstützungsangebote fehlen. Die Weiterentwicklung von Anschlussangeboten im Übergang Schule-Beruf bildet einen Schwerpunkt der beteiligten Akteure.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026zur Kenntnis genommen
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