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Beantwortung von Anfragen

Moscheen und muslimische Gebetsräume in Dortmund

02105-26/1

ℹ Zur Kenntnis genommen 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat im Rahmen einer Beantwortung von Anfragen Informationen zur Situation von Moscheen und muslimischen Gebetsräumen im Stadtgebiet vorgelegt. Zur aktuellen Anzahl der in Dortmund lebenden Muslime sowie zu den in den Gebetsräumen verwendeten Sprachen liegen der Verwaltung keine Informationen vor. Eine Übersicht der Moscheen wurde der Vorlage beigefügt, während für die Anzahl der muslimischen Gebetsräume keine abschließenden Daten vorliegen. Seit dem Jahr 2020 hat sich die Zahl der Moscheen um eine Einheit verringert.

Hinsichtlich der religiösen Vielfalt betont die Verwaltung die Bedeutung der Religionsfreiheit und die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe. Beschwerden gegen die Errichtung oder die Präsenz von Moscheegemeinden sind in der jüngeren Vergangenheit nicht bekannt, wobei für das Jahr 2026 eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem Muezzin-Ruf eingegangen ist. Die Genehmigung des Muezzin-Rufes unterliegt, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wird, einer bauordnungsrechtlichen Prüfung sowie der Berücksichtigung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben. Für Fragen zu potenziell radikalen oder problematischen religiösen Einrichtungen verweist die Verwaltung auf die Zuständigkeit des Verfassungsschutzes.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 161 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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