Kommunale Kosten der Zuwanderung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat im Rahmen einer Anfrage zum 9. Juli 2026 Informationen zu den kommunalen Kosten der Zuwanderung sowie zu den Einwohnerzahlen verschiedener Personengruppen vorgelegt.
Hinsichtlich der Zuweisungen von Asylbewerbern wird berichtet, dass diese in den Jahren 2022 bis 2025 rückläufig waren. Aufgrund der hohen Anzahl an Geflüchteten aus der Ukraine wurde die Aufnahmequote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz mit 124,33 % übererfüllt. Zuweisungen aus Drittstaaten erfolgen derzeit primär in Einzelfällen. Die Einwohnerzahlen von EU-Bürgern aus Südosteuropa zeigten im Zeitraum 2021 bis 2025 unterschiedliche Entwicklungen; so sank beispielsweise die Zahl der Personen mit rumänischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2025 leicht zurück.
Zum Stichtag 1. Januar 2026 waren in Dortmund 9.548 Personen mit Schutzstatus nach § 24 AufenthG sowie 16.606 Personen mit Schutzstatus nach § 25 AufenthG gemeldet. Der Anteil der Personen mit laufendem Asylverfahren an der Gesamtbevölkerung lag bei 0,1 %.
Bei der Finanzierung der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem SGB II übernimmt der Bund aktuell 62,8 %. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erstattet das Land Nordrhein-Westfalen Pauschalen für die Unterbringung und Versorgung.
Die Stadt nutzt verschiedene europäische Förderprogramme, wie etwa AMIF oder das Kommunale Integrationsmanagement (KIM), wobei die Förderquoten bei den AMIF-Programmen bei rund 90 % liegen. Eine detaillierte Erfassung spezifischer Folgekosten für Bereiche wie Schulen oder soziale Dienste ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben für den Kommunalhaushalt nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026zur Kenntnis genommen
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