Erweiterung der Tempo-30-Zone auf der Schützenstraße - hier: Abschlussbericht
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Der Abschlussbericht zur Erweiterung der Tempo-30-Zone auf der Schützenstraße legt die Ergebnisse der Prüfung für verschiedene Abschnitte der Straße dar. Die Schützenstraße ist Teil des Dortmunder Vorrangstraßennetzes und dient der Bewältigung hoher Verkehrsaufkommen. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung gilt innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sofern keine besonderen Umstände eine Abweichung rechtfertigen.
Für den Bereich zwischen der Erwinstraße und der Gothestraße wurde eine Geschwindigkeitsreduzierung abgelehnt. Die Verwaltung führt an, dass die vorhandenen Querungsmöglichkeiten durch Signalanlagen und eine Querungsinsel die Sicherheit gewährleisten. Zudem liegen für diesen Abschnitt keine Gründe vor, die eine Senkung der Geschwindigkeit rechtfertigen würden, da laut Umweltamt die Grenzwerte zur Gesundheitsgefährdung durch Lärm nicht überschritten werden.
Im Bereich zwischen der Mallinckrodtstraße und der Erwinstraße ist eine Temporeduzierung auf 30 km/h vorgesehen. Dieser Abschnitt ist im Lärmschutzplan enthalten. Die entsprechende Anordnung zur Umsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes wurde bereits erteilt. Die zuständige Verwaltung prüft derzeit die zeitnahe Umsetzung dieser Maßnahme.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026zur Kenntnis genommen
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