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Beschlussvorlage

Teileinziehung eines Teilabschnittes der Uranusstraße

02515-26

🟢 Beschlossen 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Dortmund-Lütgendortmund hat die Teileinziehung eines Abschnitts der Uranusstraße beschlossen. Betroffen ist der Bereich zwischen der Provinzialstraße und der Neptunstraße. Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen wird der Kraftfahrzeugverkehr an den Wochentagen von Montag bis Freitag – außerhalb der Schulferien – im Zeitraum von 07:30 Uhr bis 08:00 Uhr ausgeschlossen. In dieser Zeit ist die Verkehrsfläche ausschließlich für den Fuß- und Radverkehr freigegeben.

Die Maßnahme basiert auf einem vorangegangenen Verkehrsversuch im Rahmen des Projekts „Schulstraßen“. Eine Evaluierung der einjährigen Erprobung durch die Verwaltung ergab, dass temporäre Sperrungen des Straßenraums vor Schulen die Verkehrszahlen reduzieren und die Verkehrssicherheit erhöhen können. Um diese veränderte Nutzung dauerhaft zu verstetigen, ist die rechtliche Teileinziehung der als Gemeindestraße gewidmeten Fläche erforderlich. Ausnahmen für Anwohnende können gemäß § 46 der Straßenverkehrsordnung beantragt werden.

Ein zuvor beschlossenes Verfahren zur Teileinziehung, das im April 2026 veröffentlicht wurde, blieb ohne Einwendungen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch das vorhandene Personal des Tiefbauamtes, ohne dass dadurch finanzielle Belange berührt werden oder eine Klimarelevanz vorliegt. Die Zuständigkeit für den Beschluss liegt bei der Bezirksvertretung Dortmund-Lütgendortmund.

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