Planungen für den ehemaligen Standort des Eichamtes in der Kronprinzenstraße 51
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Informationen über die künftige Nutzung der Immobilie in der Kronprinzenstraße 51 vorgelegt. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach Auskunft des Bau- und Liegenschaftsbetriebs Nordrhein-Westfalen ist eine weitere Eigennutzung der Liegenschaft durch Landeskunden nicht vorgesehen. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb beabsichtigt die Veräußerung des Grundstücks, wobei die Einleitung des entsprechenden Verfahrens voraussichtlich im Jahr 2027 erfolgen soll. Eigene Entwicklungsmaßnahmen durch den Eigentümer sind nicht geplant.
Für eine künftige Nachnutzung ist der bestehende Bebauungsplan InO 101 anzuwenden, der das Areal als Mischgebiet ausweist. Die bauliche Nutzung ist durch Baugrenzen begrenzt, wobei im nördlichen Bereich bis zu drei Vollgeschosse und im südlichen Bereich maximal ein Vollgeschoss zulässig sind. Wohnnutzungen sowie ergänzende Büronutzungen sind grundsätzlich möglich.
Hinsichtlich der Option einer Quartiersgarage wurden die Erkenntnisse der Mobilitätsplanung einbezogen. Aus verkehrlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen eine Erschließung über die Kronprinzenstraße. Eine eingeschossige Parkpalette im südlichen Grundstücksbereich wäre denkbar, sofern die planungsrechtliche Zulässigkeit sowie Anforderungen an den Immissionsschutz, die Abstandsflächen und die Wirtschaftlichkeit im Rahmen einer Projektplanung geprüft werden. Die Mobilitätsplanung bewertet eine kombinierte Entwicklung von Wohnraum und Quartiersgarage aufgrund der Grundstücksgröße als eher nicht sinnvoll.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 08.09.2026zur Kenntnis genommen
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