Nachbesetzung einer Beschäftigtenvertretung im Betriebsausschuss FABIDO
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Nachbesetzung eines Platzes in der Beschäftigtenvertretung des Eigenbetriebs FABIDO beschlossen. Gemäß der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO soll eine Person als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Betriebsausschuss nachrücken.
Die Entscheidung erfolgt aufgrund des Ausscheidens einer bisherigen Vertreterin aus dem Arbeitsverhältnis mit der Stadt Dortmund zum 31. Juli 2026. Die Nachbesetzung zum 1. August 2026 erfolgt auf Basis der Ergebnisse der durchgeführten Wahl der Beschäftigtenvertretungen, indem die Bewerberin mit der nächsthöchsten Stimmenzahl den Platz übernimmt. Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung der vollständigen Vertretung der Beschäftigten im Betriebsausschuss.
Die Beschlussvorlage weist keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen aus. Es werden keine Fördermittel benötigt. Die Zuständigkeit für diesen Beschluss ergibt sich aus der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026einstimmig beschlossen
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