Kirchhörde: Tempo 30 Kirchhörder Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 02315-26 wurde eine Anregung eingereicht, die eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in beiden Fahrtrichtungen auf der Kirchhörder Straße zwischen dem Eddaweg und der Durchstraße vorsieht. Die Maßnahme bezieht sich dabei insbesondere auf den Bereich zwischen den beiden vorhandenen Fußgängerüberwegen bei den Hausnummern 49 und 71, die etwa 280 Meter auseinanderliegen.
Die Antragsteller verweisen auf die aktuelle Novelle der Straßenverkehrsordnung von 2024, wonach Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auch an Fußgängerüberwegen möglich sind und entsprechende Abschnitte zu zusammenhängenden Tempo-30-Zonen verbunden werden können. Da die Kirchhörder Straße als Kreisstraße klassifiziert ist, wird die rechtliche Grundlage für eine solche Anordnung auf dieser Straßenart angeführt.
Als Begründung für die Geschwindigkeitsreduzierung wird die bauliche Beschaffenheit des Straßenabschnitts angeführt, der als schmal, kurvenreich und unübersichtlich beschrieben wird. Die Sichtverhältnisse seien durch Bäume, parkende Fahrzeuge sowie Radfahrende eingeschränkt. Zudem wird auf einen erhöhten Parkplatzsuchverkehr durch Anwohner und Kunden lokaler Betriebe hingewiesen. Laut der Anregung führt der ein- und ausparkende Verkehr dazu, dass Fahrzeuge mit höherer Geschwindigkeit überholt werden, was die Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer beeinträchtige und die Wahrnehmung von Fußgängern erschwere. Es wird zudem auf Situationen hingewiesen, in denen die Sicherheit von Fußgängern, insbesondere von Kindern, durch die aktuelle Verkehrssituation beeinträchtigt sei.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026mehrheitlich beschlossen
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