Förderstopp Digitalpakt 2.0
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt im Rahmen einer Stellungnahme zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen+Volt Stellung zum Thema Förderstopp Digitalpakt 2.0. Die Verschiebung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vom 1. Januar 2025 auf den 1. Januar 2026 hat nach Angaben der Verwaltung keine direkten Auswirkungen auf die städtischen Planungen. Die Stadt Dortmund hat die Medienentwicklungsplanung so gestaltet, dass für das Jahr 2025 keine Deckungslücke entsteht. Der laufende Betrieb der vorhandenen Ausstattung wurde im Jahr 2025 aus regulären Haushaltstiteln finanziert, wobei Maßnahmen für den Austausch von Geräten auf das Notwendigste begrenzt wurden. Ein umfassender Austausch im Rahmen des Lifecycle-Managements ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen hängen von den noch ausstehenden Förderrichtlinien des Landes ab, insbesondere von der Frage, ob bestehende Rahmenverträge als begonnene Maßnahmen gewertet werden. Sollten Einschränkungen vorliegen, prüft die zuständige Fachabteilung gemeinsam mit dem Dortmunder Systemhaus die Notwendigkeit neuer Ausschreibungen. Für die Jahre 2026 und folgende sind entsprechende Mittel für das Lifecycle-Management im Haushalt hinterlegt. Die Verwaltung betont die Notwendigkeit der Nutzung von Fördergeldern aus dem Digitalpakt 2.0, um die Finanzierung der digitalen Profil-Ausstattung sicherzustellen. Für Schulen in sozial herausfordernder Lage stehen zudem Mittel aus dem Startchancen-Programm zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026zur Kenntnis genommen
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