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Stellungnahme der Verwaltung

Einwohnerfrage: Geplante Bebauung Eichlinghofer Straße 17 bzw. 19

00597-25/1

ℹ Zur Kenntnis genommen 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Bezirksvertretung Hombruch über den Stand des Bauantrags für die geplante Bebauung in der Eichlinghofer Straße 17 bzw. 19 informiert. Das Vorhaben sah den Neubau eines Wohnhauses mit insgesamt 14 Sozialwohnungen vor.

Im Rahmen des Antragsverfahrens wurden Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Hom 212 beantragt, was unter anderem die Geschossigkeit des Gebäudes betraf. Die zuständige Fachabteilung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes teilte mit, dass diese Befreiungen städtebaulich nicht vertretbar waren. Zudem wurde in der Planung keine Sicherung für den Umgang mit Niederschlagswassermengen bei Starkregen nachgewiesen, wodurch die Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse nicht sichergestellt werden konnte. Infolgedessen wurde das Bauvorhaben mit Bescheid vom 17. Februar 2026 abgelehnt.

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