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Stellungnahme der Verwaltung

Einwohnerfragestunde: Probleme mit Lieferverkehr zur Packstation 173 - Koppweg 3

00598-25/1

ℹ Zur Kenntnis genommen 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Hombruch hat im Rahmen der Einwohnerfragestunde eine Anfrage zu Problemen mit dem Lieferverkehr im Bereich der Packstation 173 am Koppweg 3 gestellt. Die Verwaltung nahm dazu im Rahmen einer Stellungnahme Stellung.

Nach Angaben der zuständigen Fachabteilung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes sind Packstationen mit einem Bruttorauminhalt von bis zu 50 Kubikmetern gemäß der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) verfahrensfrei. Diese Regelung basiert auf einem Schreiben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. September 2019. Aufgrund dieser verfahrensfreien Rechtslage ist eine Genehmigung durch die Untere Bauaufsicht für die betreffende Station nicht möglich.

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