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Beschlussvorlage

Kanalbaumaßnahme Dörnenstraße - Baubeschluss

01983-26

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Scharnhorst hat die Durchführung einer Kanalbaumaßnahme in der Dörnenstraße beschlossen. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung zudem ermächtigt, einen Abruf aus der bestehenden Kooperationsvereinbarung mit der Emschergenossenschaft und dem Lippeverband zu vereinbaren, um die Umsetzung des Projekts zu ermöglichen.

Hintergrund der Maßnahme ist die bauliche Situation in der Dörnenstraße westlich der Hausnummer 53, wo bislang kein öffentlicher Kanal vorhanden ist. Da der Lippeverband beabsichtigt, einen auf dessen Flächen befindlichen Mischwasserkanal aufgrund von Schäden aufzugehen, bietet sich die Möglichkeit, durch den Neubau eines Kanals die abwassertechnische Erschließung für eine künftige städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Durch die Außerbetriebnahme des bestehenden Kanals sollen zudem Restriktionen für die Bebauung oder Nutzung der betroffenen Flurstücke beseitigt werden.

Die Umsetzung der Planung soll durch den Lippeverband im Auftrag der Stadt erfolgen. Das Projekt umfasst die Verlegung eines Betonkanals mit einer Länge von 221 Metern sowie die Errichtung von sechs Sonderbauwerken. Die Herstellungskosten werden auf rund 2,4 Millionen Euro geschätzt. Die jährlichen Abschreibungen belaufen sich auf 30.000 Euro bei Betriebskosten von 632,40 Euro, welche über den Gebührenhaushalt refinanziert werden. Die Ausschreibung ist für das Jahr 2026 vorgesehen, wobei der Baubeginn für Anfang 2027 geplant ist. Ein Abschluss der Arbeiten wird für den Zeitraum 2027/2028 erwartet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 199 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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