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Stellungnahme der Verwaltung

Begrenztes Parken an der Oberdorfstraße

00978-26/1

ℹ Zur Kenntnis genommen 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung nimmt in der vorliegenden Stellungnahme zur Anfrage der Bezirksvertretung Brackel aus der Sitzung vom 22. Januar 2026 Stellung. Gegenstand der Prüfung ist die Einführung einer Parkscheibenregelung in der Oberdorfer Straße, konkret im Bereich vor dem Veranstaltungsort „Balou“, um das begrenzte Parken zu regulieren.

Nach Einschätzung des Tiefbauamtes ist die Einführung einer Parkscheibenregelung grundsätzlich umsetzbar. Diese würde eine zeitliche Begrenzung des Parkens auf maximal zwei Stunden an Werktagen, von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr, vorsehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine entsprechende Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgt, sofern die Bezirksvertretung Brackel die Umsetzung dieser Regelung beschließt. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im zuständigen Gremium.

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