Streichung von Integrationskursen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der Vorlage 01150-26/3 die Anfrage mehrerer Fraktionen zur Streichung von Integrationskursen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Sozialverwaltung bewertet die Entscheidung des BAMF kritisch, da eine erschwerte Integration Auswirkungen auf die gesellschaftliche Entwicklung und den Arbeitsmarkt haben kann. Von der Entscheidung sind alle in Dortmund zugelassenen Integrationskursträger betroffen.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf verschiedene Rechtskreise stellt das Jobcenter Dortmund klar, dass die Beschränkungen keine Auswirkungen auf Kunden aus dem SGB-II-Rechtskreis haben. Das Jobcenter nutzt weiterhin aktiv die Möglichkeit, bei festgestelltem Sprachförderbedarf eine Zulassung oder Verpflichtung zum Integrationskurs auszusprechen. Rückmeldungen der Kursträger sowie Informationen aus Kooperationsformaten wie der Koordinierungsgruppe Neuzuwanderung bestätigen, dass die Zuweisungspraxis stabil bleibt und keine Rückgänge bei den Teilnehmendenzahlen zu verzeichnen sind.
Das Sozialamt weist darauf hin, dass es nach dem Aufenthaltsgesetz berechtigt ist, Personen mit Aufenthaltsgestattung und Ermessensduldung zur Teilnahme an Integrationskursen zu verpflichten. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf die Kursleistung, wobei die Kosten weiterhin vom BAMF getragen werden. Die zuständige Fachabteilung prüft derzeit die praktische Umsetzung dieser Verpflichtungsmöglichkeit.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 28.04.2026zur Kenntnis genommen
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