Anfrage der CDU-Fraktion; Nutzungsregelung und Auflagen für die Mehrzweckhalle in Dortmund-Holzen, Heinrich-Pieper-Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund haben auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu den Nutzungsregelungen und Auflagen der Mehrzweckhalle in Dortmund-Holze geantwortet. Die Vergabe von Terminen erfolgt auf Grundlage der geltenden Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung der Sport- und Badeanlagen sowie der Turn- und Sporthallenordnung der Stadt Dortmund. Während primär sportspezifische Veranstaltungen genehmigt werden, können in Ausnahmefällen auch nicht-sportliche Veranstaltungen unter zusätzlichen Auflagen gestattet werden. Diese Auflagen werden im Rahmen der Prüfung von Veranstaltungsanträgen abgestimmt und dienen dem Schutz von Immobilien, Nutzern, Besuchern und Veranstaltern.
Die Entscheidung über eine Vergabe basiert auf der Prüfung der Veranstalter, der Art der Veranstaltung, des jeweiligen Konzepts sowie der verfügbaren Termine. Die Verwaltung nutzt hierfür die Software „Venuzle“, in der die rechtlichen Grundlagen für Vereine und andere Nutzer einsehbar sind.
Spezifische Regelungen betreffen unter anderem die Nutzung von Glasbehältnissen sowie die Vorgabe, Speisen und Getränke nur in Papp- oder Kunststoffbechern ohne Hartplastik auszugeben, was in der Turn- und Sporthallenordnung verankert ist. Zudem kann bei nicht-sportlichen Veranstaltungen die Auslegung von Bodenbelägen vorgeschrieben werden, um Schäden an sportfachlichen Einrichtungen zu vermeiden. Die zuständigen Fachbereiche der Verwaltung sind für die Festlegung, Überprüfung und Anpassung dieser Auflagen verantwortlich, wobei eine Abstimmung mit den Sport- und Freizeitbetrieben erfolgt. Die bestehenden Auflagen sollen aus sportfachlicher Sicht und zum Schutz der Immobilien beibehalten werden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2210218
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 2207012
Beratungsfolge
- 05.05.2026zur Kenntnis genommen
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