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Abschlussbericht Beschlussverfolgung

Abschlussbericht aus dem Fachamt - Gefahrensituation "Hörder Brücke"

39608-25/1

ℹ Zur Kenntnis genommen 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der vorliegende Abschlussbericht zur Beschlussverfolgung befasst sich mit der Gefahrensituation an der Hörder Brücke. Anlass für die Untersuchung war eine Anfrage aus der Einwohnerfragestunde der Sitzung vom 23. September 2025. Dabei wurde die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Hörde gebeten, beim zuständigen Fachamt zu prüfen, ob durch die Installation größerer oder auffälligerer Verbotsschilder die Wahrnehmung des Radfahrverbots ab der Höhe der Gastronomie verbessert werden kann.

Das zuständige Fachamt führt in dem Bericht aus, dass die Hörder Brücke als gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert ist. Im nördlichen Bereich der Brücke schließt eine Fußgängerzone an, in der das Radfahren gemäß Zusatzzeichen nur untergeordnet und in der Zeit von 19:00 Uhr bis 11:00 Uhr gestattet ist. Eine zusätzliche oder vergrößerte Beschilderung ist laut Fachamt nicht vorgesehen, da die bestehende Beschilderung eindeutig sei und den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung entspreche. Es wird darauf verwiesen, dass die Einhaltung der Verkehrszeichen gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung in der Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmenden liegt.

Hinsichtlich möglicher Verstöße gegen das Radfahrverbot in der Fußgängerzone hält das Fachamt fest, dass diese als Ordnungswidrigkeiten in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fallen. Die Polizei wurde über den Sachverhalt informiert und um die Prüfung eigener Maßnahmen gebeten.

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