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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
- 1.3Feststellung der TagesordnungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 1.4Genehmigung der NiederschriftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 2Vorlagen / Berichte der Verwaltung
- 2.1Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2025Zur Vorlage · 02068-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02068-26 behandelt den Jahresabschluss sowie den Lagebericht des Eigenbetriebes FABIDO für das Wirtschaftsjahr 2025. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 weist eine Bilanzsumme von 54.310.243,85 Euro auf. Dabei wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 7.932.265,03 Euro erzielt.
Gemäß der Vorlage ist vorgesehen, dass der Rat der Stadt Dortmund den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellt. Der erwirtschaftete Jahresüberschuss von 7.932.265,03 Euro soll in voller Höhe dem städtischen Haushalt zugeführt werden. Dies führt im Jahr 2026 zu Mehrerträgen in der Ergebnisrechnung des städtischen Haushalts unter dem Produkt Trägeranteil der FABIDO.
Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Diese hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, da die Prüfung zu keinen Beanstandungen führte.
Im Rahmen der Vorlage wird zudem die Entlastung der Geschäftsleitung durch den Betriebsausschuss der FABIDO sowie die Entlastung des Betriebsausschusses durch den Rat der Stadt Dortmund beantragt. Die Zuständigkeiten für diese Beschlüsse ergeben sich aus der Betriebssatzung des Eigenbetriebes sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage durchläuft die vorgesehenen Gremien, darunter den Betriebsausschuss der FABIDO, den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie den Hauptausschuss und den Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.2FABIDO - 1. Quartalsbericht 2026 zum 31.03.2026Zur Vorlage · 02123-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02123-26 dient der Vorlage des ersten Quartalsberichts 2026 der FABIDO, der den Stand zum 31. März 2026 abbildet. Der Bericht wurde dem Betriebsausschuss der FABIDO zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Grundlage für die Vorlage dieses Berichts bildet die Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung der Einrichtung. Als eigenbetriebsähnliche Organisation ist die FABIDO dazu verpflichtet, den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen zu informieren. Der vorliegende Bericht bietet einen Überblick über die Entwicklung der Geschäftstätigkeit im ersten Quartal des Jahres 2026.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage des Berichts keine personellen oder finanziellen Auswirkungen entstehen. Zudem wird keine Klimarelevanz ausgewiesen. Die zuständige Stadträtin hat die Vorlage für die Sitzung des Betriebsausschusses am 11. Juni 2026 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.3Sachstand Neuorganisation FABIDO -mündlicher Bericht-Ergebnis: zur Kenntnis genommen
- 2.4Neufassung der Dienstanweisung für die Geschäftsleitung des Eigenbetriebs FABIDO („Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund“)Zur Vorlage · 02181-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebs FABIDO wird über eine Neufassung der Dienstanweisung zur Aufgaben-, Geschäftsverteilungs- und Vertretungsregelung innerhalb der Geschäftsleitung beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Änderung der Dienstanweisung zu verabschieden.
Hintergrund der Neufassung ist das Projekt zur Optimierung der Aufbauorganisation des Eigenbetriebs FABIDO. Im Rahmen eines partizipativen Prozesses, an dem auch der Fachbereich 11 beteiligt war, wurde ein Konzept für eine nachhaltige und skalierbare Organisationsstruktur entwickelt. Ziel ist es, die Struktur an die strategischen und operativen Anforderungen des Eigenbetriebs anzupassen und das erwartete Wachstum bei Einrichtungen und Personal organisatorisch abzubilden.
Im Zuge dieser Neuausrichtung wurde bereits durch einen Ratsbeschluss vom 22. Mai 2025 die bisherige Gliederung in vier Geschäftsbereiche durch eine neue Struktur mit drei Geschäftsbereichen ersetzt: Zentrale Dienste, Personal und Pädagogik. Die Überarbeitung der Dienstanweisung dient dazu, die neuen organisatorischen, fachlichen und betrieblichen Anforderungen abzubilden. Durch die Anpassung sollen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten innerhalb der Geschäftsleitung präzisiert sowie effiziente Vertretungsregelungen und Entscheidungsprozesse sichergestellt werden.
Die Neufassung der Dienstanweisung hat laut Vorlage keine personellen oder finanziellen Auswirkungen und weist keine Klimarelevanz auf. Der Betriebsausschuss FABIDO ist gemäß der Betriebssatzung für diesen Beschluss zuständig.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.5Projekt "KinderCampus" – Verlängerung der Projektlaufzeit sowie der befristeten Projekteinsätze bis 12/2026Zur Vorlage · 00228-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Projektlaufzeit des Modellprojekts „KinderCampus“ bis zum 31. Dezember 2026 verlängern. Die Beschlussvorlage sieht vor, die Laufzeit ohne inhaltliche Erweiterung fortzuführen und gleichzeitig drei befristete Planstellen im Fachbereich Schule bis zum Ende des Jahres 2026 zu verlängern. Dies betrifft die fachbereichsübergreifende Projektleitung sowie zwei Campus-Managerinnen und Campus-Manager an den Modellstandorten.
Das Projekt, das in gemeinsamer Verantwortung des Fachbereichs Schule, des Jugendamts und des Eigenbetriebs FABIDO steht, umfasst die Standorte Hörde sowie Westerfilde und Bodelschwingh. Ziel ist eine integrierte Bildungs- und Jugendhilfeplanung, die die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen, Ganztagsgrundschulen und Jugendfreizeitstätten sowie Akteuren im Quartier stärken soll.
Die personellen Mehraufwendungen für die befristeten Stellen ab dem 1. September 2026 belaufen sich auf insgesamt 97.100 Euro. Diese Kosten sollen durch Minderaufwendungen im Bereich der sozialen Jugendhilfe (SuDL Soziales) gedeckt werden. Zudem fallen Sachaufwendungen in Höhe von 25.000 Euro an, die durch Einsparungen innerhalb des Projekts finanziert werden sollen.
Die Verlängerung dient der Sicherung bestehender Strukturen und der Auswertung bisheriger Erfahrungen. Eine Entscheidung über eine zweite Projektphase, die einen Zeitraum von 2027 bis 2019 umfassen würde, ist für den Herbst 2026 geplant. Aufgrund der Sitzungstermine wird von der üblichen Beratungsfolge abgewichen, um eine Entscheidung des Rates am 28. Mai 2026 zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 08.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.6Bericht Gesundheitsziel für Dortmunder Kinder (2017-2025): Alle Kinder in Dortmund wachsen - auch unter schwierigen Lebensbedingungen - gesund auf.Zur Vorlage · 01256-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Gesundheitsamtes befasst sich mit dem Bericht zur Umsetzung des Gesundheitsziels „Alle Kinder in Dortmund wachsen – auch unter schwierigen Lebensbedingungen – gesund auf“ für den Zeitraum von 2017 bis 2025. Der Rat der Stadt Dortmund soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Dokumentation umfasst die Umsetzung von 14 Maßnahmen in den Bereichen Schwangerschaft, Kindertagespflege und Grundschule, wobei der Fokus auf der Prävention von Übergewicht liegt. Eine Befragung aus dem Jahr 2018 zeigt eine Beteiligungsquote von 84 Prozent bei den Grundschulen sowie 37,5 Prozent bei den Kindertagesstätten.
Gegenstand der Vorlage ist zudem die Sicherung personeller Ressourcen zur Fortführung der Maßnahmen. Seit Februar 2022 wird in Lütgendortmund ein Modellprojekt durch eine Gesundheitsfachkraft an zwei Grundschulen durchgeführt. Die Finanzierung dieses Projekts erfolgt über Fördermittel des GKV-Bündnisses für Gesundheit und ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahmen 9 bis 14 im Verantwortungsbereich des Gesundheitsamtes fortzuführen und auszubauen. Insbesondere soll die Funktion der Schulgesundheitsfachkraft aus dem befristeten Projektstatus in eine dauerhafte Struktur überführt werden. Für die personelle Verstetigung ab dem Jahr 2027 ist eine entsprechende Regelung erforderlich. Dem Rat der Stadt wird hierzu ein gesonderter Evaluationsbericht vorgelegt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.7Aufhebung des Stadtumbaugebietes DorstfeldZur Vorlage · 01217-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Aufhebung des Stadtumbaugebietes Dorstfeld beschließen, welches gemäß § 171b Baugesetzbuch festgelegt wurde. Die Grundlage für die Aufhebung bildet der Abschluss der im integrierten Handlungskonzept vorgesehenen Maßnahmen.
Im Zeitraum von 2016 bis 2025 wurden zwei wesentliche Teilmaßnahmen durch Städtebaufördermittel umgesetzt. Die erste Maßnahme umfasste den Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus mit einem Kinder- und Jugendtreff. Das Projekt, das Gesamtkosten von rund 7,8 Millionen Euro verursachte, wurde im Jahr 2025 baulich fertiggestellt. Die Nutzung des Gebäudes als Versammlungsstätte für mehr als 199 Personen ist bereits erfolgt.
Die zweite Maßnahme bestand aus einem Hof- und Fassadenprogramm für die Werkssiedlung Oberdorstfeld, das zwischen 2017 und 2020 durchgeführt wurde. Dabei wurden rund 120 Einzelmaßnahmen an 66 Gebäuden realisiert, wobei ein Gesamtvolumen von etwa 620.000 Euro aus privaten Mitteln und Fördermitteln investiert wurde. Schwerpunkte lagen auf der Erneuerung von Schlagläden, Haustüren sowie Fassaden und Putzen.
Für beide Maßnahmen erhielt die Stadt Dortmund Fördermittel vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Bund in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro. Da seitens des Amtes für Stadterneuerung keine weiteren Maßnahmen geplant sind und keine weiteren Fördermittel zu erwarten sind, ist die formale Aufhebung des Gebiets vorgesehen. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West wird im Rahmen des Verfahrens angehört.
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Beratungsfolge
- 16.10.2026 · 9. Sitzung des Seniorenbeirats
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — nicht befasst
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.8Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 19. SachstandsberichtZur Vorlage · 01091-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat den 19. Sachstandsbericht über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen mit Stand zum 31. Dezember 2025 zur Kenntnis genommen. Die Vorlage der städtischen Immobilienwirtschaft und des Fachbereichs Liegenschaften dokumentiert den Fortschritt bei der Beseitigung von Instandhaltungsstau zur Sicherung der Funktionalität städtischer Gebäude.
Im Rahmen der Vorlage wurde die Aufstockung bereits bestehender Instandhaltungsrückstellungen um einen Betrag von 825.415,05 € beschlossen. Zum Stichtag belaufen sich die Instandhaltungsrückstellungen auf insgesamt 8.389.533,51 €, die sich aus 28 einzelnen Rückstellungen zusammensetzen. Für das Jahr 2025 ergaben sich durch die Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen Erträge in Höhe von 241.101,72 €, während die Zuführungen durch Neubildungen und Aufstockungen Aufwendungen von 825.415,05 € verursachten.
Zudem wurde die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen sowie der vorzeitige Maßnahmenbeginn bereits laufender Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis genommen. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, Synergieeffekte bei technisch zusammenhängenden Maßnahmen zu nutzen und den Abbau des Sanierungsstaus zu beschleunigen. Die Umsetzung der Projekte erfolgt innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen, wodurch keine personellen Auswirkungen entstehen. Die finanzielle Belastung der Ergebnisrechnung erfolgt durch die Bildung der Rückstellungen im jeweiligen Haushaltsjahr, während die Inanspruchnahme der Mittel in den Folgejahren erfolgt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig beschlossen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.9Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 20. SachstandsberichtZur Vorlage · 01408-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der 20. Sachstandsbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zum Stichtag 31. Dezember 2025 befasst sich mit der Umsetzung von Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen. Der Rat der Stadt soll den Bericht sowie die Bildung einer neuen Brandschutzrückstellung in Höhe von 57.705,00 Euro für das Geschäftshaus Borsigplatz/Oestermärsch zur Kenntnis nehmen. Zudem ist die Aufstockung einer bestehenden Rückstellung für das Objekt BK Hacheney um 7.958,99 Euro vorgesehen. Für das Bürogebäude Freistuhl 7 verbleiben Rückstellungsbeträge in Höhe von 16.088,08 Euro, die ergebniswirksam aufgelöst werden.
Zum Stichtag beläuft sich das Rückstellungsvolumen für zehn in Bearbeitung befindliche Maßnahmen auf insgesamt 2.648.873,51 Euro. Im Bereich der brandschutztechnischen Verkehrssicherung stehen 502.714,00 Euro zur Verfügung, wobei im Haushaltsjahr 2025 bereits Aufwendungen in Höhe von 67.156,05 Euro angefallen sind. Die Finanzierung erfolgt über bestehende Strukturen ohne personelle Auswirkungen. Die Maßnahmen dienen dem Werterhalt städtischer Gebäude, wobei eine Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Effizienzsteigerung vorgesehen ist.
Im Bereich der Projektentwicklung des Fachbereichs Liegenschaften wurden Sofortmaßnahmen zur Betriebssicherung umgesetzt. Für das Westfalenkolleg ist die Standortsuche noch nicht abgeschlossen; ein Planungsauftrag ist für Februar 2027 vorgesehen, wobei vor der Übergabe an die Städtische Immobilienwirtschaft ein Grundsatzbeschluss erforderlich ist. Im Fritz-Henßler-Haus steht eine Brandschutzsanierung für den vom Fritz-Henßler Berufskolleg genutzten Gebäudeteil noch aus. Ein weiterer Sachstandsbericht wird voraussichtlich im Dezember 2026 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3Anfragen & Anträge aus der Politik
- 3.1Sprachförderung und ABC-KlassenZur Vorlage · 01182-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Vorlage 01182-26/2 Informationen zur geplanten Einführung von sogenannten ABC-Klassen sowie zur damit verbundenen Sprachförderung in den Einrichtungen der FABIDO vorgelegt. Auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN & Volt, welche Möglichkeiten für einen Sprachförderunterricht in den FABIDO-Einrichtungen sieht, antwortet die Verwaltung, dass eine konkrete Umsetzung der ABC-Klassen derzeit noch nicht absehbar sei. Es existieren noch ungeklärte Fragen zur praktischen Umsetzung.
Zur Vorbereitung der vorschulischen Vorkurse wurde eine fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe auf Dezernatsebene eingerichtet. Diese umfasst Vertreter des Schulverwaltungsamtes, des Jugendamtes sowie der FABIDO. Ziel der Gruppe ist eine integrierte Planung und die Klärung von Schnittstellen. Die Arbeitsgruppe orientiert sich dabei am Referentenentwurf zum 18. Schulrechtsänderungsgesetz. Da die Entscheidung über den Ort der Vorkurse unter Beteiligung der Schulträger und der Schulaufsichtsbehörden liegt, müssen zunächst der Umfang, die räumlichen Bedarfe und die soziale Verteilung der Kurse ermittelt werden.
Hinsichtlich der Verknüpfung von ABC-Klassen mit bestehenden Sprachfördermaßnahmen weist die Verwaltung darauf hin, dass alltagsintegrierte Sprachförderung bereits gesetzlich im Kinderbildungsgesetz verankert ist. Während ABC-Klassen zusätzliche Ressourcen für Kinder im Jahr vor der Einschulung bereitstellen, profitieren in Sprach-Kitas alle Kinder ab Kitastart von besonderer Fachkompetenz. Die endgültige Konzeption der ABC-Klassen liegt in der Verantwortung des Landes. Die Verwaltung wartet die inhaltlichen Vorgaben des Landes ab, um die Auswirkungen auf die Organisation der Kitas und die bestehenden Angebote bewerten zu können.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — überweisen
Ergebnis: überweisen - 3.2Nachnutzung Altgebäudefläche am Kleyer WegZur Vorlage · 02239-26 · Antrag zur Tagesordnung SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Betriebsausschuss der FABIDO einen Antrag gestellt, die Nachnutzung einer Altgebäudefläche am Kleyer Weg zu prüfen. Durch den geplanten Abriss eines Gebäudes, das zuvor von den Bürgerschützen genutzt wurde, entsteht eine neue Freifläche. Die Fraktion beantragt, die Verwaltung mit einer Untersuchung zu beauftragen, ob diese Fläche als Erweiterung der Außenspielfläche für die FABIDO TEK Kleyer Weg 90 genutzt werden kann.
Die Prüfung soll insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen, etwaige Restriktionen sowie die Eignung der Fläche in Bezug auf Größe, Bodenbeschaffenheit, Erschließung und Lärmschutz umfassen. Zudem sollen die Kosten- und Zeitabschätzungen für die Gestaltung und Integration in den laufenden Betrieb sowie mögliche Alternativen bei einer Unmöglichkeit der direkten Umnutzung dargestellt werden.
Nach Angaben der Antragstellerin ist die Erschließung der Fläche primär über das Grundstück der bestehenden Einrichtung möglich. Eine Erweiterung des Außengeländes wird mit dem Ziel begründet, die vorhandenen Kapazitäten für Bewegungs- und Spielangebote im U3- und Ü3-Bereich zu erhöhen, da die aktuelle Fläche für diese Zwecke begrenzt sei. Die Nutzung der Fläche soll die pädagogische Qualität durch zusätzliche Grün- und Bewegungsflächen fördern. Die Untersuchung soll eine Entscheidungsgrundlage schaffen, bevor die Fläche anderweitig verplant wird.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.3Eigenreinigung FABIDOZur Vorlage · 02257-26 · Antrag zur Tagesordnung SPD
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Die SPD-Fraktion hat für die Sitzung des Betriebsausschusses der FABIDO am 11. Juni 2026 einen Antrag zur Tagesordnung gestellt. Gegenstand des Antrags ist das Thema der Eigenreinigung innerhalb der FABIDO.
Mit der Vorlage wird die Aufnahme des genannten Punktes auf die Tagesordnung des Gremiums beantragt. Die Fraktion gibt an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Der Beschluss über die Aufnahme des Tagesordnungspunktes steht noch aus.
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- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.3.1Nachtrag: 09.06.2026 Eigenreinigung FABIDOZur Vorlage · 02257-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen & Volt sowie Die Linke & Tierschutzpartei haben im FABIDO-Betriebsausschuss einen gemeinsamen Zusatzantrag zur Prüfung einer kommunalen Eigenreinigung in städtischen Kindertagespflegeeinrichtungen eingebracht. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer solchen Eigenreinigung durch direkt bei der Stadt angestellte Beschäftigte zu untersuchen.
Die Prüfung soll die organisatorischen, personellen und finanziellen Auswirkungen sowie verschiedene Umsetzungsszenarien wie Pilotprojekte oder eine schrittweise Einführung umfassen. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Untersuchung der Möglichkeiten, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verringerung der Arbeitslosigkeit in Dortmund einzubinden. Zudem soll der qualitative Nutzen für Kinder, Fachkräfte und die Einrichtungen bewertet werden.
Der Antrag begründet die Untersuchung mit der Absicht, die Reinigungsqualität und die Abstimmung zwischen Reinigungskräften und pädagogischem Personal zu verbessern. Durch die Einbindung in die Organisationsstruktur der FABIDO könne eine stärkere Identifikation der Beschäftigten mit dem Arbeitgeber erreicht werden. Ein weiterer Aspekt ist die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Stellen durch die Kombination von Reinigungsaufgaben mit hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, wie etwa der Unterstützung in der Gemeinschaftsverpflegung. Das Ergebnis der Prüfung soll dem zuständigen Ausschuss als Bericht mit Bewertung und Empfehlung vorgelegt und zudem dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Verfügung gestellt werden.
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Beratungsfolge
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4Mitteilungen der Vorsitzenden