Barrierefreie und inklusive Dokumente in der Stadtverwaltung (Paul Klammer)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Inklusionsbeirat hat im Rahmen eines Antrags zur Tagesordnung für die Sitzung am 15. April 2026 eine schriftliche Auskunft der Stadtverwaltung angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die Umsetzung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) im Bereich digitaler Dokumente, wie etwa Broschüren, Informationsblätter und Formulare, die auf den Webseiten der Stadt zum Download bereitstehen.
Der Beirat bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu fünf spezifischen Fragen. Diese umfassen die Einschätzung der aktuellen Umsetzung der Verordnung, die Priorisierung dieses Themas innerhalb der Stadtverwaltung sowie den Zeitplan für eine vollständige Barrierefreiheit der digitalen Angebote. Zudem wird nach Alternativangeboten für Dokumente gefragt, die nicht barrierefrei bereitgestellt werden können, und nach der Art der Unterstützung für die Beschäftigten in Form von technischen Hilfsmitteln und Schulungen zur Erstellung barrierefreier Dokumente.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Stadtverwaltung gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet ist. Der Inklusionsbeirat nimmt in seiner Monitoring-Funktion wahr, dass der Stand der Barrierefreiheit bei verschiedenen Dokumenten und Ämtern variiert. Es wird die Sorge geäußert, dass ein einheitliches Vorgehen fehlt und die Umsetzung von der individuellen Fachkenntnis der Mitarbeitenden abhängt. Der Beirat empfiehlt daher ein strukturiertes Vorgehen für die gesamte Verwaltung. Die Antworten der Verwaltung werden bis zur nächsten Sitzung des Beirats am 2. September 2026 erwartet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.04.2026mit Änderungen einstimmig beschlossen
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