Sitzordnung Gleichstellungsausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Gleichstellungsausschuss befasst sich in seiner Sitzung am 10. März 2026 mit der Festlegung der Sitzordnung. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates sieht vor, dass das Gremium die vorgeschlagene Sitzordnung, wie sie in der Anlage der Vorlage aufgeführt ist, zur Kenntnis nimmt.
Die Grundlage für diese Regelung bildet das Selbstorganisationsrecht des Gleichstellungsausschusses. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse ist das Gremium befugt, die eigene Geschäftsordnung zu regeln. Im Rahmen dieser Kompetenz kann der Ausschuss die Sitzordnung festlegen, um einen ordnungsgemäßen Sitzungsablauf zu gewährleisten.
Mit der vorgeschlagenen Maßnahme sind keine personellen oder finanziellen Auswirkungen verbunden. Ebenso ergeben sich keine Auswirkungen auf die Klimabilanz oder die Inanspruchnahme von Fördermitteln. Die Sitzung des Ausschusses zu diesem Tagesordnungspunkt ist als öffentliche Sitzung angesetzt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2201635
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 2201822
Beratungsfolge
- 10.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
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