Bestellung der stellvertretenden Schriftführung für den Gleichstellungsausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01273-26 sieht die Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für den Gleichstellungsausschuss der Stadt Dortmund für die kommende Wahlperiode von 2025 bis 2030 vor. Mit der Vorlage wird beantragt, eine entsprechende Person für diese Funktion zu bestimmen.
Die Grundlage für diese Bestellung bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen. Gemäß diesen Regelungen ist über die im Rat und in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen, welche unter anderem von einer Schriftführerin oder einem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Die Vorlage führt aus, dass durch die Personalentscheidung keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates. Der Beschluss war für die Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 10. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
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