Umsetzung der Istanbul-Konvention
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Gleichstellungsausschuss der Stadt Dortmund einen Antrag zur Tagesordnung gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Tagesordnung des Gremiums dauerhaft um den Berichtspunkt „Umsetzung der Istanbul-Konvention“ zu erweitern.
Die Istanbul-Konvention ist seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft. Sie umfasst Verpflichtungen zum Schutz von Frauen vor Gewalt sowie zur Bereitstellung von Beratung und Prävention. Im Rahmen dieser Konvention ist auch die Stadt Dortmund zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen und Unterstützungsangeboten verpflichtet.
Ein Bezug wird auf einen Beschluss des Rates der Stadt Dortmund aus dem Jahr 2021 genommen. In diesem Beschluss wurde die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für eine Bestands- und Bedarfsanalyse festgelegt. Diese Analyse dient dazu, bestehende Defizite bei der kommunalen Umsetzung der Konvention zu identifizieren und zu beheben. Durch die dauerhafte Aufnahme des Berichtspunkts in die Tagesordnung des Gleichstellungsausschusses soll die laufende Umsetzung der Konvention im Gremium begleitet werden.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
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