Bestellung der Schriftführung für den Gleichstellungsausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01258-26 sieht die Bestellung einer Schriftführerin für den Gleichstellungsausschuss der Stadt Dortmund für die kommende Wahlperiode von 2025 bis 2030 vor. Der Entwurf wurde vom Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates erstellt und ist zur Entscheidung im Gleichstellungsausschuss vorgesehen.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen. Gemäß diesen Regelungen ist über die im Rat und in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen, welche unter anderem von einer Schriftführerin oder einem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Mit der vorliegenden Vorlage wird die Besetzung dieser Funktion für den Zeitraum der neuen Wahlperiode beantragt. Es werden keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen durch diese Bestellung ausgewiesen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 10. März 2026 als öffentlicher Beschluss vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
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