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Beschlussvorlage

Widmung des Anton-Kalt-Weg in Dortmund-Schüren

00481-25

🟢 Beschlossen 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Aplerbeck beabsichtigt, den Anton-Kalt-Weg im Dortmunder Stadtteil Schüren als Gemeindestraße zu widmen. Der Beschluss sieht vor, dass die Widmung gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen mit Wirkung zum Tag der öffentlichen Bekanntmachung erfolgt. Damit wird der Gemeingebrauch an dem betreffenden Weg ohne Beschränkung ermöglicht.

Die Grundlage für diesen formalen Akt ist die Fertigstellung der Straße, welche dem Verkehr bereits zur Verfügung steht. Die Widmung erfolgt unter Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans Ap 203. Die zuständige Fachabteilung des Tiefbauamtes führt die Maßnahme mit dem vorhandenen Personal durch.

Durch das Widmungsverfahren entstehen keine finanziellen Auswirkungen und es werden keine Fördermittel benötigt. Zudem weist die Vorlage darauf hin, dass der formale Akt keine Klimarelevanz besitzt. Die Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung ergibt sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 139 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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