Widmung des Anton-Kalt-Weg in Dortmund-Schüren
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beabsichtigt, den Anton-Kalt-Weg im Dortmunder Stadtteil Schüren als Gemeindestraße zu widmen. Der Beschluss sieht vor, dass die Widmung gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen mit Wirkung zum Tag der öffentlichen Bekanntmachung erfolgt. Damit wird der Gemeingebrauch an dem betreffenden Weg ohne Beschränkung ermöglicht.
Die Grundlage für diesen formalen Akt ist die Fertigstellung der Straße, welche dem Verkehr bereits zur Verfügung steht. Die Widmung erfolgt unter Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans Ap 203. Die zuständige Fachabteilung des Tiefbauamtes führt die Maßnahme mit dem vorhandenen Personal durch.
Durch das Widmungsverfahren entstehen keine finanziellen Auswirkungen und es werden keine Fördermittel benötigt. Zudem weist die Vorlage darauf hin, dass der formale Akt keine Klimarelevanz besitzt. Die Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung ergibt sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2185372
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 2185451
Beratungsfolge
- 27.01.2026einstimmig beschlossen
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